Passangelegenheiten

- Spielerpass WFLV
Jährlich werden in der Passabteilung ca. 180.000 - 190.000 Posteingänge bearbeitet, darunter ca. 60.000 Spielberechtigungsanträge als Neuausstellungen und ca. 70.000 Spielberechtigungsanträge bei Vereinswechseln.
Wer in einer Fußballmannschaft am Verbandsspielbetrieb teilnehmen will, braucht einen gültigen Spielerpass.
Ausstellender Verband
Für die Erstausstellung und die Umschreibung von Spielerpässen bei Vereinswechseln ist in Nordrhein-Westfalen die Passabteilung des Westdeutschen Fussball- und Leichtathletikverbandes zuständig.







